Die durchschnittliche Förderhöhe liegt oberhalb der derzeit nach dem EEG geltenden administrativen Förderhöhe von 9,02 ct/kWh, so die Bundenetzagentur (BNetzA) in ihrem Hintergrundpapier zur öffentlichen Bekanntgabe der Zuschläge der Ausschreibungsrunde vom 15. April 2015.
„Der Ausbau der Erneuerbaren Energien über Ausschreibungen ist also nicht zwingend kostengünstiger umzusetzen, auch wenn von der Bundesregierung zuletzt als Allheilmittel gegen Kostensteigerung und als erfolgreich gelobt“, so Ubbo de Witt, Geschäftsführer der Projekt GmbH. „Unsere Erfahrung mit Projekten im Ausland hat dies im Übrigen langjährig bestätigt.“
Die erfolgreichen Bieter machen deutlich, dass die bisher durch die Akteursvielfalt erreichte Akzeptanz der erneuerbaren Energien durch die Ausschreibungen weiter ausgehöhlt werden wird. Ein Unternehmen erhielt insgesamt über 40 % der Bieterzuschläge, weitere erfolgreiche Bieter gehören offensichtlich zu einem gemeinsamen Firmenverbund.
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