Grundlage war der einstimmige Satzungsbeschluss des Rates der Gemeinde Bockhorn zur 2. Änderung des Bebauungsplans 57 „Windenergieanlagenpark Hiddels“[1]. Das Repowering ermöglicht die Gesamthöhe der im Plangebiet nunmehr zulässigen Windenergieanlagen auf 200 m zu erhöhen, sie ersetzen 11 Anlagen mit einer bisherigen Gesamthöhe von 100 m.
Die Windenergieanlagen befinden sich in einer sog. „Wind-BG-Fläche“ im Sinne des § 4 Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG), der Ausbau soll erleichtert und beschleunigt werden, die Umsetzung der sog. EU-Notfall-Verordnung[2] zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit und Abfederung der durch den Angriffskrieg Russlands verursachten Energiekrise[3].
Der erwartete Energieertrag der fünf neuen Windenergieanlagen wird das Energiepotential des Standortes Bockhorn-Hiddels mehr als verdreifachen. „Wir freuen uns sehr, dass der intensive Dialog mit Grundstückseigentümern, Anwohnern und der entscheidenden Politik zu dieser schnellen und erfolgreichen Projektgenehmigung geführt hat“, so Heike Kröger und Ubbo de Witt, geschäftsführende Gesellschafter der Projekt Ökovest GmbH.
[1] http://buergerinfo.bockhorn.de/to0050.asp?__ktonr=13441
[2] https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/ErneuerbareEnergien/wind-an-land.html
[3] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R2577