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No News is good News? Repowering im Bürgerwindpark Isens

Der Windpark Isens, Landkreis Wesermarsch, ist bereits seit 1997 mit sechs Vestas V44 und insgesamt 3,6 MW in Betrieb, das Repowering soll eine Ertragsteigerung um das 2,7-fache ermöglichen.

Vorbereitung zum Repowering: Rückbau eines Altanlagenstandortes

 Im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Wesermarsch ist der Windpark in der Gemeinde Butjadingen als Vorranggebiet für die Windenergienutzung dargestellt. Der Rat der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 30.09.2019 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 182 – Repowering Windpark Isens – als Satzung mit Begründung und Umweltbericht beschlossen. Am 5. November 2020 erteilte der Landkreis Wesermarsch nach umfangreichen Vorarbeiten daraufhin der Projekt Ökovest GmbH die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung einer Nordex N133, 4.8 MW.

Die Prüfung der FFH-Verträglichkeit nach BNatSchG § 34 Abs.1 erfolgte auf der Grundlage umfangreicher Untersuchungen und Gutachten. Diese kommen zu dem Ergebnis, dass das Projekt „nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Vogelschutzgebietes „Butjadingen“ oder weiterer benachbarter Natura-2000-Gebiete in ihren für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führt“.

„Ein Standort, der naturschutzfachlich sehr komplex und sensibel zu beurteilen und weiter zu entwickeln ist, hat unsere Expert*innen vor große Herausforderungen gestellt. Umso mehr freuen wir uns jetzt, dass die Projektentwicklung in diesen turbulenten Zeiten zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden kann“, so Ubbo de Witt, Geschäftsführer des für die Umsetzung beauftragten Generalunternehmers Projekt GmbH. „Die aktuellen Begleitumstände sind gleichwohl als durchaus kurios zu betrachten, da die notwendig gewordene Zustimmung der EU-Kommission zum EEG 2021 noch aussteht“. So hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) bisher keine Veröffentlichung des Ausschreibungsergebnisses vom 1. Februar 2021, an der die Gesellschaft teilgenommen hat, durchführen können. Und das, obwohl das übergeordnete Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) zunächst verlautbaren ließ, dass nach dem neuen EEG 2021 durchgeführte Ausschreibungen und damit verbundene, zu erteilende Zuschläge „sofern bis zu diesem Zeitpunkt noch keine beihilferechtliche Genehmigung vorliegen sollte – unter der aufschiebenden Bedingung erteilt werden, dass die beihilferechtliche Genehmigung erteilt wird“.

Diese rechtliche Einschätzung musste Minister Peter Altmaier, in Abstimmung mit der BNetzA, nunmehr revidieren, siehe auch die aktuelle FAQ-Seite des Ministeriums.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/EEG-2021/faq-beihilferechtlichen-genehmigung-eu-kommission.html

Die BNetzA teilt im Rahmen des für die gesamte Branche de facto bestehenden Moratoriums auf Nachfrage jedoch mit, dass „die beihilferechtliche Genehmigung der Ausschreibungen durch die EU-Kommission noch aussteht, deswegen dürfen keine Einzelentscheidungen bekanntgeben werden. Nur die ausgeschlossenen Gebote wurden beschieden“.

„In diesem Fall gilt also auch die alte Journalisten-Weisheit, keine Neuigkeiten sind gute Neuigkeiten“, so Heike Kröger, Geschäftsführerin der Projekt Ökovest GmbH, zur BNetzA-Nachricht.

Update vom 30.04.2020:

Ergebnisse der Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments, Windenergieanlagen an Land, Biomasseanlagen und innovative Anlagenkonzepte

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